TM Clean – Gebäudereinigung · Inhaberin Melis Köroglu · Rehbergring 2 · 35745 Herborn
Telefon +49 151 52992530 · E-Mail info@tm-clean.de
Stand: 14. September 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reinigungs- und damit zusammenhängende Dienstleistungen zwischen TM Clean, Inhaberin Melis Köroglu, Rehbergring 2, 35745 Herborn (nachfolgend „TM Clean“ oder „wir“) und ihren Kunden.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Soweit einzelne Regelungen nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, ist dies ausdrücklich gekennzeichnet.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringen.
(4) Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäfte, ohne dass wir erneut auf sie hinweisen müssen.
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot annimmt (z. B. durch Unterschrift, per E-Mail oder durch Bestätigung des vorgeschlagenen Termins) oder wenn wir einen Auftrag des Kunden in Textform bestätigen oder mit der Ausführung beginnen.
(2) Unsere Angebote beruhen auf den Angaben des Kunden (Flächen, Räume, Ausstattung, Verschmutzungsgrad, Zugänglichkeit) oder auf einer Objektbesichtigung. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse erheblich von diesen Grundlagen ab, teilen wir dies dem Kunden vor Beginn der Arbeiten mit und stimmen den Mehraufwand mit ihm ab.
(3) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung ist die Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung, einschließlich eines etwaigen Leistungsverzeichnisses und Reinigungsplans. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn wir sie in Textform bestätigen.
(1) Wir erbringen Reinigungsleistungen, insbesondere Unterhaltsreinigung (regelmäßige Reinigung von Büro-, Praxis-, Gewerbe- und Wohnflächen sowie Treppenhäusern), Grundreinigung, Glas- und Fensterreinigung, Bauend- und Sonderreinigungen. Die Leistungen werden nach den anerkannten Regeln der Reinigungstechnik mit fachlich geeignetem Personal ausgeführt.
(2) Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind insbesondere folgende Arbeiten nicht Vertragsbestandteil: Reinigung von Außenanlagen; Entsorgung von Sondermüll oder gefährlichen Stoffen; Reinigung nach Wasser-, Brand- oder Schimmelschäden; zulassungspflichtige Desinfektionsleistungen; Räum- und Möbelrückarbeiten; Reinigung von Oberflächen, die eine spezielle Behandlung erfordern (z. B. Naturstein, geölte oder antike Böden, Spezialbeschichtungen); Arbeiten in Höhen, die ohne Gerüst oder Hubarbeitsbühne nicht sicher erreichbar sind.
(3) Reinigungsmittel, Maschinen und Geräte stellen wir, sofern nichts anderes vereinbart ist. Strom, Wasser, Beleuchtung und Entsorgungsmöglichkeiten stellt der Kunde unentgeltlich zur Verfügung. Verbrauchsmaterial des Kunden (z. B. Handtuchpapier, Seife, Toilettenpapier, Müllbeutel) ist nur Bestandteil unserer Leistung, wenn dies vereinbart ist.
(4) Wir sind berechtigt, die Leistung durch eigenes Personal oder durch sorgfältig ausgewählte Nachunternehmer zu erbringen. Für die Vertragserfüllung bleiben wir gegenüber dem Kunden verantwortlich.
(5) Die Art der Ausführung (Reihenfolge, Verfahren, eingesetzte Mittel) bestimmen wir nach fachlichem Ermessen, soweit der vereinbarte Reinigungserfolg erreicht wird.
(1) Reinigungszeiten werden mit dem Kunden abgestimmt. Bei der Unterhaltsreinigung gelten die vereinbarten Reinigungstage und Zeitfenster. Geringfügige Verschiebungen aus betrieblichen Gründen sind zulässig, sofern der Reinigungserfolg nicht beeinträchtigt wird.
(2) An gesetzlichen Feiertagen in Hessen wird nicht gereinigt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Reinigungstage, die auf einen Feiertag fallen, entfallen; sie werden nicht berechnet, es sei denn, es wird ein Ersatztermin vereinbart.
(3) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich als verbindlich zugesagt haben. Bei Umständen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. höhere Gewalt, außergewöhnliche Witterung, Epidemien, behördliche Anordnungen, unvorhersehbare Personalausfälle), verlängern sich Leistungsfristen angemessen. Wir informieren den Kunden unverzüglich und bieten, soweit möglich, einen Ersatztermin an.
(1) Der Kunde stellt sicher, dass die zu reinigenden Räume zu den vereinbarten Zeiten zugänglich sind und ungehindert gereinigt werden können, insbesondere dass Böden und Flächen im Rahmen des Üblichen frei geräumt sind.
(2) Der Kunde weist uns vor Beginn der Arbeiten auf Besonderheiten hin, insbesondere auf empfindliche Oberflächen und Materialien (z. B. Naturstein, geölte oder gewachste Böden, beschichtete Gläser, Spezialbeschichtungen, empfindliche Elektronik), auf Alarmanlagen, Gefahrenquellen, bereits vorhandene Schäden und auf Bereiche, die nicht betreten oder nicht gereinigt werden sollen. Unterbleibt ein solcher Hinweis, dürfen wir von handelsüblichen, mit üblichen Reinigungsverfahren behandelbaren Oberflächen ausgehen.
(3) Der Kunde verwahrt Bargeld, Wertsachen und vertrauliche Unterlagen sicher und für unser Personal unzugänglich.
(4) Der Kunde stellt Strom, Wasser, Beleuchtung sowie – soweit erforderlich – einen abschließbaren Raum oder Schrank zur Lagerung von Geräten und Reinigungsmitteln unentgeltlich zur Verfügung.
(5) Der Kunde stellt sicher, dass in seinen Räumen die Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für unser Personal eingehalten werden können, und teilt uns ihm bekannte besondere Gefährdungen (z. B. Gefahrstoffe, Infektionsrisiken, bauliche Mängel) mit.
(6) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, dürfen wir die Leistung ganz oder teilweise aussetzen, bis die Voraussetzungen geschaffen sind. Ein dadurch verursachter Ausfall oder Mehraufwand wird nach § 9 abgerechnet.
(1) Überlässt der Kunde uns Schlüssel, Transponder, Zugangskarten oder Codes, übernehmen wir diese gegen Quittung. Wir verwahren sie sorgfältig, für Dritte unzugänglich und ohne Zuordnung zu einer Objektadresse; sie werden ausschließlich dem im Objekt eingesetzten Personal überlassen.
(2) Den Verlust eines Zugangsmittels zeigen wir dem Kunden unverzüglich an. Wir haften für den Verlust nach Maßgabe von § 11. Ist ein Austausch von Schließzylindern oder einer Schließanlage aus Sicherheitsgründen objektiv erforderlich, umfasst die Haftung bei Verschulden die hierfür notwendigen Kosten.
(3) Nach Beendigung des Vertrags geben wir sämtliche Zugangsmittel innerhalb von fünf Werktagen gegen Quittung zurück.
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. TM Clean ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; Umsatzsteuer wird daher nicht berechnet und in Rechnungen nicht gesondert ausgewiesen. Die genannten Preise sind Endpreise. Sollte die Kleinunternehmerregelung künftig nicht mehr anwendbar sein, verstehen sich die Preise gegenüber Unternehmern zuzüglich der dann geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Verbrauchern bleiben die genannten Preise Endpreise.
(2) Bei der Unterhaltsreinigung wird die vereinbarte Vergütung monatlich abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine vereinbarte Monatspauschale ist auf die durchschnittliche Anzahl der Reinigungstage im Jahr kalkuliert und deshalb unabhängig davon geschuldet, wie viele Reinigungstage im jeweiligen Monat liegen. Einmalige Leistungen werden nach Ausführung abgerechnet. Bei umfangreichen Einzelaufträgen (z. B. Bauendreinigung) dürfen wir angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen verlangen.
(3) Rechnungen werden, sofern der Kunde nicht widerspricht, elektronisch per E-Mail übermittelt. Sie sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Gegenüber Unternehmern steht uns außerdem die gesetzliche Pauschale von 40 Euro je Rechnung zu (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Gerät der Kunde bei einem Dauervertrag mit zwei Monatsrechnungen in Verzug, dürfen wir nach Mahnung mit angemessener Nachfrist die weitere Leistung bis zum Ausgleich zurückhalten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 12 bleibt unberührt.
(6) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Dies gilt nicht für Gegenansprüche des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln unserer Leistung.
(1) Die Vergütung in Dauerverträgen beruht ganz überwiegend auf Lohnkosten. Ändern sich die für unsere Leistung maßgeblichen Lohnkosten durch eine Änderung des allgemeinverbindlichen Lohntarifvertrags für das Gebäudereinigerhandwerk, des gesetzlichen Mindestlohns oder der gesetzlichen Sozialabgaben und Umlagen, sind wir berechtigt und – bei sinkenden Kosten – verpflichtet, die Vergütung in dem Verhältnis anzupassen, in dem sich die Lohnkosten auf den Gesamtpreis auswirken. Grundlage ist der Lohnkostenanteil der jeweiligen Leistung; wir legen die Berechnung auf Verlangen offen.
(2) Eine Erhöhung erfolgt frühestens vier Monate nach Vertragsschluss und wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt, unter Angabe des Grundes und der Berechnung.
(3) Verbraucher können den Vertrag bei jeder Preiserhöhung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen; hierauf weisen wir in der Mitteilung hin. Unternehmern steht dieses Kündigungsrecht zu, wenn die Erhöhung mehr als fünf Prozent der bisherigen Vergütung beträgt.
(4) Ändert sich der vereinbarte Leistungsumfang (z. B. Flächen, Reinigungshäufigkeit, Nutzungsart der Räume), wird die Vergütung einvernehmlich angepasst.
(1) Vereinbarte Einzeltermine kann der Kunde bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei absagen oder verschieben. Sagt der Kunde später ab oder kann die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. fehlender Zugang), nicht erbracht werden, können wir 50 % der für den Termin vereinbarten Vergütung als pauschalen Ausfallbetrag verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(2) Bei der Unterhaltsreinigung kann der Kunde einzelne Reinigungstage (z. B. wegen Betriebsferien oder Umbau) mit einer Ankündigung von mindestens zwei Wochen in Textform aussetzen; die Vergütung reduziert sich für die ausgesetzten Tage anteilig. Aussetzungen von insgesamt mehr als vier Wochen je Kalenderjahr bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(1) Der Kunde prüft unsere Leistung zeitnah. Mängel sind uns so schnell wie möglich mitzuteilen, damit wir sie beheben können; Reinigungsmängel sind erfahrungsgemäß schon nach kurzer Zeit nicht mehr feststellbar. Berechtigt gerügte Mängel beheben wir kostenlos innerhalb angemessener Frist, bei der Unterhaltsreinigung in der Regel bis zum nächsten Reinigungstermin, bei Einzelaufträgen in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.
(2) Gilt nur für Unternehmer: Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von drei Werktagen nach Ausführung der Leistung in Textform anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung insoweit als vertragsgemäß erbracht. Mängelansprüche von Unternehmern verjähren in einem Jahr ab Erbringung der jeweiligen Leistung; dies gilt nicht für Ansprüche nach § 11 Abs. 1.
(3) Gilt nur für Verbraucher: Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Wir bitten auch Verbraucher um eine möglichst umgehende Anzeige, damit wir den Mangel prüfen und beheben können.
(4) Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl oder verweigern wir sie ernsthaft und endgültig, kann der Kunde die Vergütung für die betroffene Leistung angemessen mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Einzelauftrag zurücktreten bzw. den Dauervertrag außerordentlich kündigen. Schadensersatzansprüche richten sich nach § 11.
(5) Kein Mangel unserer Leistung liegt vor, soweit ein Reinigungsergebnis auf fehlender Mitwirkung oder unterlassenen Hinweisen des Kunden (§ 5), auf Verschleiß oder auf bereits vorhandenen, durch Reinigung nicht behebbaren Schäden oder Veränderungen (z. B. eingebrannte oder eingezogene Flecken, Kalkschäden an Glas, Kratzer, Vergilbungen) beruht.
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer von uns übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(4) Wir unterhalten eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden. Auf Verlangen weisen wir den Versicherungsschutz nach.
(5) Schäden, die im Zusammenhang mit unserer Leistung entstanden sein sollen, sind uns unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen, damit wir den Sachverhalt aufklären und unserer Versicherung melden können.
(6) Beruht ein Schaden darauf, dass der Kunde einen nach § 5 Abs. 2 geschuldeten Hinweis unterlassen hat, ist ein Mitverschulden des Kunden nach § 254 BGB zu berücksichtigen.
(1) Verträge über regelmäßige Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine feste Laufzeit vereinbart ist.
(2) Innerhalb der ersten vier Wochen nach Beginn der Leistung (Einarbeitungsphase) können beide Seiten den Vertrag mit einer Frist von einer Woche zum Wochenende kündigen.
(3) Gilt nur für Unternehmer: Verträge auf unbestimmte Zeit können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Ist eine feste Laufzeit vereinbart, verlängert sich der Vertrag nach ihrem Ablauf jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(4) Gilt nur für Verbraucher: Verträge auf unbestimmte Zeit können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Ist eine feste Laufzeit vereinbart, beträgt sie höchstens zwölf Monate; sie kann mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt werden. Wird nicht gekündigt, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(5) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit zwei Monatsrechnungen in Verzug ist oder seine Mitwirkungspflichten trotz Abmahnung wiederholt verletzt; für den Kunden insbesondere, wenn wesentliche Mängel trotz Abmahnung wiederholt auftreten.
(6) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für sechs Monate nach ihrem Ende Mitarbeiter, die wir in seinem Objekt eingesetzt haben, nicht zur Übernahme von Reinigungsleistungen für sein Objekt abzuwerben oder – unmittelbar oder über Dritte – ohne unsere Zustimmung zu beschäftigen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung zahlt der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von drei durchschnittlichen Monatsvergütungen des betroffenen Objekts, höchstens jedoch 5.000 Euro. Ein weitergehender Schaden kann geltend gemacht werden; die Vertragsstrafe wird angerechnet.
(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon, E-Mail, Website) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung in Anlage 1; ein Muster-Widerrufsformular ist als Anlage 2 beigefügt.
(2) Soll die Leistung auf Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, verlangen wir hierfür sein ausdrückliches Verlangen sowie seine Bestätigung, dass er weiß, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert. Im Fall des Widerrufs schuldet der Verbraucher dann Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen entsprechend Anlage 1.
(1) Unser Personal ist verpflichtet, über alle Kenntnisse, die es bei der Arbeit in den Räumen des Kunden erlangt, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
(2) Personenbezogene Daten des Kunden verarbeiten wir zur Durchführung des Vertrags im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung unter https://tm-clean.de/datenschutz/.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaats entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag unser Geschäftssitz Herborn. Wir sind daneben berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Diese Widerrufsbelehrung gilt nur für Verbraucher (§ 13 BGB) und nur für Verträge, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon, E-Mail, Website) geschlossen wurden.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (TM Clean, Inhaberin Melis Köroglu, Rehbergring 2, 35745 Herborn, Telefon +49 151 52992530, E-Mail info@tm-clean.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
TM Clean, Inhaberin Melis Köroglu
Rehbergring 2
35745 Herborn
E-Mail: info@tm-clean.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
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Bestellt am (*) / erhalten am (*): ________________________
Name des/der Verbraucher(s): ________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ________________________
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ________________________
Datum: ________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Zuverlässige, gründliche und persönliche Gebäudereinigung für Herborn und Umgebung.